Samstag, 25. August 2007
Durchführungsbestimmungen Jugend

SHFV Kreis Dithmarschen
Jugendausschuss
Saison 2007/2008

Satzungen und Ordnungen

1. Allgemeines

Die Spiele des Kreisfußballverbandes werden nach den gültigen Regeln, Satzungen und Ordnungen des Schleswig-Holsteinischen-Fußballverbandes ausgetragen.
Verantwortlich für die Junioren/innen ist der Kreisfußballverband. Zuständig für die Abwicklung des Spielbetriebes ist der Jugendausschuss des Kreisfußballverbandes und der diesem angehörigen Staffelleiter.

Für jede gemeldete Mannschaft zu den Verbandsspielen auf Kreisebene ist ein Beitragsgeld von 20.00 Euro zu zahlen bis zum 31.08. eines jeden Jahres. Den Betrag bitte auf das Konto des Kreisfußballverband Dithmarschen, Verbandssparkasse Meldorf BLZ 21851830, Kto.151866 überweisen.

2.Schiedsrichtermeldungen

Für die A- Junioren auf Kreisebene und andere (A - C) Mannschaften die auf Bezirk, Verband und Regionalligen spielen , müssen Schiedsrichter gemeldet werden.

3.Spielpläne/DFB- Net

Die Spielpläne werden im DFB- Net ausgegeben, wobei die Angaben im DFB- Net verbindlich sind. Jeder Verein hat die Pflicht sich die Spielpläne aus dem DFB- Net (www.fussball.de) herunter zu laden.
Sollten einem Verein Fehler im DFB- Net auffallen, so sind diese umgehend an den unter I. genannten Staffelleiter zu melden.
Verbandsspiele können auch wochentags und an Feiertagen unter Maßgabe des §10 der Spielordnung des Schleswig-Holsteinischen-Fußballverbandes angesetzt werden.
Die beiden letzten Spieltage der Jugend sind grundsätzlich geschlossen durchzuführen.


4. Abweichende Spielregeln für die G-, F- und E-Jugend

Die Abseitsregel und die Rückpassregel kommen nicht zur Anwendung . Bei regelwidrigen Verhalten eines Spielers wird das Spiel immer durch einen direkten Freistoß fortgesetzt. Bei der G- und F-Jugend kann der Abstoß wahlweise aus der Hand oder vom Boden erfolgen. Ein falscher Einwurf hat keine Konsequenzen, wird bis zur richtigen Ausführung durch den Spieler wiederholt.
Spiele auf Kleinfeld und Anzahl der Spieler(innen)

1. In den Altersklassen bis einschließlich E-Jugend/E-Mädchen wird auf einem verkleinerten Spielfeld gespielt.
Im Bereich der E-Jugend/E-Mädchen können die Kreisjugendausschüsse in besonders begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

2. Bei der D- und C-Jugend und bei den D- bis B-Mädchen sind sowohl Spiele auf verkleinertem Spielfeld als auch auf Normalspielfeld möglich.
Die Mannschaftsstärke beträgt sieben bzw. elf Spieler/innen.

3. Die Spielfeldgrößen sind in den Altersklassen wie folgt festgelegt:

G- Junioren/Juniorinnen ca. 15 x 20 Meter

F- Junioren/Juniorinnen bei Mannschaftsgröße 5 gegen 5 ca. 25 x 35 Meter ansonsten ca. 35 x 40 Meter

E- Junioren/Juniorinnen ca. 35 x 55 Meter



D- Junioren/Juniorinnen ca. 50 x 70 Meter


4. Die Größe der Strafräume beträgt gemessen von der Torlinie bzw. von der Innenkante der Torpfosten bei der:

G-Jugend 9,00 m
F-Jugend 10,00 m
E-Jugend 11,00 m
D-/C-Jugend 12,00 m

5. Die Strafstoßmarke ist sowohl bei 3 x 2 m als auch bei 5 x 2 m großen Toren 8,00 Meter von der Torauslinie entfernt.


6. Die Abgrenzung des Spielfeldes und der Strafräume erfolgt nach den DFB-Fußballregeln.
Für die Altersklassen G-, F- und E-Jugend sind keine Linien vorgeschrieben. Anstelle von Stangen (mind. 1,50 m hoch) können auch Markierungskegel (mind. 0,30 m hoch) aufgestellt werden.

Sind keine Linien vorhanden, müssen zusätzlich acht Hilfsstangen oder Markierungskegel zur Kennzeich-nung der Strafräume aufgestellt werden. Diese müssen 1 m außerhalb des Spielfeldes positioniert werden.

7. Bei der G- und der F-Jugend sind Tore mit den Abmessungen 3 x 2 m oder 5 x 2 m in allen anderen Al-tersklassen 5 x 2 m einzusetzen.

8. Die G-, F- und E-Junioren/Juniorinnen spielen mit einem Leichtball der Größe 4. Die D- Junioren/Juniorinnen mit einem Leichtball der Größe 5. Alle anderen Altersklassen spielen mit einem Ball der Größe 5.

9. Bei der G-Jugend besteht die Mannschaft aus vier oder fünf Spielern/innen, und zwar abhängig von der gewählten Spielvariante vier gegen vier, vier plus Torwart gegen vier plus Torwart oder fünf gegen fünf. Bei der F-Jugend besteht die Mannschaft aus fünf/sechs oder sieben Spielern/innen, auch hier abhängig von der Spielvariante fünf gegen fünf, sechs gegen sechs oder sieben gegen sieben. Bei der E- und D-Jugend besteht die Mannschaft grundsätzlich aus sieben Spielern/innen.

Es können beliebig viele Spieler/innen ein- und ausgewechselt werden, wobei auch ein Wiedereinwechseln bzw. Auswechseln möglich ist.






5. Spielverlegungen

a.) Spielverlegungen sind nur schriftlich vom Jugendobmann oder Vorstand des Vereines ( angesetzte Schiedsrichter) zu beantragen.
Eine Verlegung kann nur im Einvernehmen beider Vereine und im Einvernehmen des Staffelleiters genehmigt werden. Entsprechende Anträge mit Zustimmung des Gegners sind bis spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Termin schriftlich, per E- Mail, oder per Fax beim Staffelleiter einzureichen.

b.) Bei einer Spielverlegung mit einem angesetzten Schiedsrichter wird grundsätzlich eine Gebühr von 10,00€ erhoben. Davon ausgenommen sind Verlegungen aufgrund von Auswahlmaßnahmen, Konfirmationen!

c.) Sind mindestens 6 Spieler einer Mannschaft, die in den jeweils vorherigen drei Meisterschaftsspielen laut Spielbericht eingesetzt waren erkrankt, oder nehmen an schulische Veranstaltungen und Kirchliche Maßnahmen teil kann auf Antrag des betroffenen Vereines eine Spielabsetzung erfolgen.

d.) Der Antrag ist unverzüglich nach bekannt werden der Erkrankung/Veranstaltung schriftlich, per Fax dem Staffelleiter vorzulegen. Ihm sind die entsprechenden Nachweise beizufügen.

e.) Die Nachweise, wenn Sie nicht dem Antrag beigefügt werden können, sind spätestens 3 Werktage nach dem ursprünglich angesetzten Termin des Spieles beim Staffelleiter einzureichen.
Sollten die Nachweise nicht, wie unter Punkt 5 aufgeführt eingehen, gilt das Spiel als verloren!

Wartefrist:
Sollte ein Spiel zur angesetzten Zeit nicht beginnen können, so ist eine Wartefrist bis zu 45 Minuten einzuhalten.

Spielabsagen:
Spielabsagen werden wegen Unbespielbarkeit des Platzes können grundsätzlich erst am Spieltag erfolgen. Dabei ist die Fahrtzeit der reisenden Mannschaft zu berücksichtigen! Es ist zu prüfen, ob eine sofortige Verlegung auf den Platz des Gegners möglich ist.

Spielberichtsbogen:
Der vollständige originale Spielberichtsbogen ist mit den Spielerpässen dem Schiedsrichter vor dem Spiel unaufgefordert vorzulegen. Alle Spieler die am Spiel teilnehmen sind auf dem Spielberichtsbogen kenntlich zu machen. Sollten keine angekreuzt sein, wird vorausgesetzt, dass alle aufgeführten Spieler am Spiel teilgenommen haben. Der bauende Verein hat die Pflicht, den ausgefüllten Spielbericht sofort nach dem Spieltag abzuschicken.

Auswechselspieler
Es können je Spiel und Mannschaft 15 Spieler bei der A-bis C-Jugend eingesetzt werden, wovon höchstens 11 Spieler zur Zeit am Spiel teilnehmen dürfen. Es dürfen 4 Spieler ein- und ausgewechselt werden (auch mehrmals). Ab D-bis F-Jugend kann unbegrentz aus- und eingewechselt werden.
Alle eingesetzten Spieler gehören zum Spiel
Der Spielerwechsel darf nur während einer Spielunterbrechung von der Mittellinie aus und nur mit Zustimmung d es Schiedsrichters erfolgen.

Betreten des Spielfeldes :
Das Betreten des Spielfeldes ist für Trainer, Betreuer, Auswechselspieler usw. nur dann erlaubt wenn das Spielgeschehen ruht. Wird ein verletzter Spieler auf dem Spielfeld behandelt, so hat er nach der Behandlung das Spielfeld zu verlassen und sich an der Mittellinie wieder beim Schiedsrichter anzumelden.

Meldung von Spielergebnissen
Die Heimvereine haben die Spielergebnisse eine Stunde nach Spielende einzugeben. Wo keine Uhrzeiten im Spielplan angeben wurden unverzüglich- spätestens aber bis 18.00 Uhr am Spieltag-
Sonntag ins DFB- Net einzugeben ! Die Ergebnisse können am Abend im SIS eingesehen werden
(www.fussball.de.)

Veranwortlichkeit:
Der bauende Vereins ist für den reibungslosen Ablauf des Spiels und für die Sicherheit aller Beteiligten verantwortlich. Wo keine festen Zeiten vorgegeben wurden muss der Gastverein am Montag vor dem Wochenende anfragen wann, wo und die Uhrzeit gespielt wird.

Kreismeister:
Die A-,B-,C- Junioren spielen in der Kreisliga den Meister in einer Hin und Rückrunde aus. Der Kreismeister hat das Relegationsrecht mit weiteren anderen 6 Kreisen um den Aufstieg in die neugeschaffene Verbandsliga. Nur der Meister darf an der Relegationsrunde teilnehmen. Es gibt keine " Nachtrücker". Verzichtet der Kreismeister, verfällt der Platz.

Wenn es zur einer gemeinsamer Kreisstaffel mit Steinburg ab der Saison 2008/2009 kommen sollte, (Wird in Steinburg noch entschieden) haben die Kreismeister der A-, B-, C- und D-Junioren das Aufstiegsrecht zur gemeinsamen Kreisstaffel, wenn sie nicht das Aufstiegsrecht warnehmen.
Die Staffeln werden mit den Mannschaften der Bezirksligen und weiteren Mannschaften der Kreise zu einer 12 Staffel zusammen gestellt.


Die Absteiger der A-, B- und C-Junioren der Bezirksliga werden, in ihren Kreisen, in der neuen Kreisklasse A zugeordnet, da die anderen verbliebenden Mannschaften in der einteiligen Kreisliga absteigen.




Schiedsrichter
Sämtliche Spiele der A-B Junioren werden durch neutrale Schiedsrichter geleitet. Erscheint zu einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so hat sich der bauende Verein um einen anerkannten neutralen Schiedsrichter zu bemühen (§39 der Spielordnung des Schleswig-Holsteinischen-Fußballverbandes) In diesem Fall hat der gastgebende Verein die Pflicht (§17 der Spielordnung des Schleswig-Holsteinischen-Fußballverbandes), den Spielbericht spätestens am Tage nach dem Spiel abzusenden.

Spielkleidung
Die Trikots müssen mit Rückennummern versehen sein. Dabei müssen die Nummern mit den Eintragungen auf dem Spielbericht übereinstimmen. Jede Mannschaft muss in der gemeldeten Spielkleidung erscheinen. Wenn beide Mannschaften die gleiche, oder nach Ansicht des Schiedsrichters eine nicht genügend unterschiedliche Spielkleidung haben, so muss die Heimmannschaft die Kleidung wechseln.

Turnieranmeldungen
Feld- bzw. Hallenturniere sind dem Kreisjugendobmann mit den entsprechenden Turnierunterlagen rechtzeitig vorzulegen. Dieses muss vor dem Einladen der teilnehmenden Mannschaften geschehen.

Spielen ohne Spielerpass:
Durch den großen Andrang zu Beginn der neuen Serie, kann es wieder zu längeren Wartezeiten bei den Pässen kommen. Auf Kreisebene werden wir daher bis zum 01.10.06 keine Strafgelder für fehlende neu ausgestellte Pässe erheben. Voraussetzung der Pass wurde vor dem ersten Einsatz in der Passstelle registriert wurde.

Spieler, die nicht im Besitz eines Passes sind, können vom Schiedsrichter nicht ausgeschlossen werden, doch hat der Spieler, der einer gesetzlichen Ausweispflicht unterliegt( mit Vollendung des 16. Lebensjahres) sich zwingend mit einem amtlichen Lichtbilddokument ( Personalausweis, Reisepass, Führerschein) auszuweisen. Erfolgt dies nicht, ist vom Schiedsrichter ein entsprechender Hinweis auf dem Spielbericht zu vermerken. Der Spieler ist nicht spielberechtigt. § 29 Nr. 1 ist entsprechend anzuwenden. (Spielwertung)






Alterklasseneinteilung (Serie 2007/2008)

A - Junioren 01.01.1989 - 31.12.1990
B - Junioren 01.01.1991 - 31.12.1992
C - Junioren 01.01.1993 - 31.12.1994
D - Junioren 01.01.1995 - 31.12.1996
E - Junioren 01.01.1997 - 31.12.1998
F - Junioren 01.01.1999 - 31.12.2000
G - Junioren 01.01.2001 und jünger

B - Juniorinnen 01.01.1991 - 31.12.1992
C - Juniorinnen 01.01.1993 - 31.12.1994
D - Juniorinnen 01.01.1995 - 31.12.1996

Altersklassen
Von der G-Junioren bis zur B-Junioren sind gemischte Mannschaften zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Bei der C-Junioren ( gemischte Mannschaft) können im Bedarfsfall auch Juniorinnen, des jüngeren B-Juniorinnen Jahrganges eingesetzt werden, wenn keine B-Juniorinnen gemeldet wurde.

Freiholen von Jugendlichen.
Für die schriftliche Antragstellung wird eine Gebühr von 30,00€ erhoben.

Verstöße gegen Satzungen, Ordnungen und diese Durchführungsbestimmungen können gem. § 47 der Satzung mit einem Ordnungsgeld belegt werden.
Gegen Ordnungsgeldbeschlüsse ist gem. § 58 der Rechtsordnung innerhalb von 14 Tagen die Beschwerde beim Vorstand des Kreisfußballverband Dithmarschen zulässig. Gegen Verwaltungsmaßnahmen ist gem. §73 der Rechtsordnung ist innerhalb von 7 Tagen die Beschwerde beim Vorstand des Kreisfußballverband Dithmarschen einzulegen.

Wolfgang Schröder, Kreisjugendobmann
Stand 05.07.2007


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