Kreisfussballverband Dithmarschen - Saison 2007/08 -
Gemäß § 47 der Satzung des SHFV können Verbandsorgane Verstöße gegen Satzung und Ordnungen, sowie gegen Verwaltungsanordnungen mit Ordnungsgeldern belegen.Laut Beschluß des Vorstandes des KFV-Dithmarschen vom 20.07.04 werden die nachstehend aufgeführten Verstöße vom Spiel- und Schiedsrichterausschuß mit nachstehend aufgeführten Ordnungsgeldern geahndet:
1) Dreimaliger Verzicht oder Rückzug einer Mannschaft , 250 €
2) Nichtantreten einer Mannschaft , 75 €
3) Unzulässiger Spielbetrieb , 50 €
4) Ungenehmigtes Spielen gegen ausländische Mannschaften , 50 €
5) Verstoß gegen die Pflichten eines bauenden Vereins , 25 bis 100 €
6) Durchführung eines Freundschaftsspieles ohne SR-Anforderung bei Beteiligung von 1. Mannschaften , 30 €
7) Verspätetes Anmelden von Freundschaftspielen , 20 €
8) Nichtabsenden eines Spielberichtes durch den Heimverein bei Freundschaftspielen , 20 €
9) Durchführung eines ungenehmigten Feld-bzw. Hallenturniers , 25 €
10) Nicht ordnungsgemäß abgesagtes Spiel , 15 €
11) Spielverlegungen ohne bzw. mit zu später Mitteilung an den Staffelleiter , 25 €
12) Spielen ohne Spielerlaubnis (je Spieler/in) , 50 €
13) Nichttragen der Mannschaftsführerbinde , 15 €
14) Nichtantreten des Schiedsrichters , 30-50 €
15) Verspätetes Absagen des Schiedrichters , 20 €
16) Verspätet eingesandter Spielbericht (nach 4 Tagen) , 20 €
17) Von den Vereinen nicht eingesandter Spielbericht (7 Tage nach dem Spiel) , 20 €
18) Nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Spielbericht , 10 €
19) Fehlender Spielerpass , 20 €
22) Nichtbeseitigung von Mängel des Spielerpasses trotz Aufforderung , 20 €
21) Ungenehmigtes Spielen von Junioren gegen Herrenmannschaften , 20 €
22) Ungenehmigtes Spielen von Juniorinnen gegen Frauenmannschaften , 20 €
23) Ungenehmigtes Spielen gegen Frauenmannschaften , 100 €
24) Verstoß gegen die allgemein verbindlichen Vorschriften der Spielkleidung , 20 €
25) Verweigerung des Sportgrußes (je Spieler/in) , 25 €
26) Mahngebühr bei zweiter Mahnung , 10 €
27) Verspätetes oder nicht gemeldetes Spielergebnis (auch bei Ausfall oder Abbruch) durch den Heimverein , 10 €
28) Verspätete SR-Meldung , 50 €
Beschwerde im Ordnungsgeldverfahren:
Gegen Ordnungsgeldbeschlüsse der Ausschüsse- § 47 der Satzung - ist die Beschwerde gem. § 45 der Rechtsordnung der Satzung zulässig. Sie ist schriftlich mit Begründung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Beschlusses (§13 Abs.3 RO) beim Vorstand des KFV-Dithmarschen - Herrn 1.Vorsitzenden Gustav Haack, Gohweg 3, 25774 Hemme - einzulegen.
gez. Frank Willer , gez. Christian Hansen
Spielausschußobmann , Schiedsrichterobmann
Zusätzliche Hinweise
Bestimmungen für das Protestverfahren
Die Bestimmungen für das Protestverfahren ergeben sich aus den §§ 46-49 der Rechtsordnung des SHFV.
Zuständige Anschrift:
KFV Dithmarschen Kreisgerichtsvorsitzender Karl Schlüter Hauptstr. 30 25785 Nordhastedt
Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Kreisgerichts
Die Bestimmungen für das Berufungsverfahren gegen Urteile des Kreisgerichts ergeben sich aus den §§ 62-66 der Rechtsordnung des SHFV.
Zuständige Anschrift:
SHFV-Bezirk III Bezirksgerichtsvorsitzender Günter Pritzlaff Greifenberger Str. 14 25767 Albersdorf
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