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Montag, 19. Januar 2009 - 07:57 Uhr
Beispiel -Duchführungsbestimmungen Futsal /Uni Flensburg
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1. Uni Flensburg-Futsal-Cup 2008
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN1. Grundsätze
Soweit diese Bestimmungen oder die Sonderregeln des SHFV-Futsals keine Abweichungen vorsehen,
wird nach den internationalen Futsal-Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen sowie
den Durchführungsbestimmungen des SHFV gespielt.
2. Teilnahmeberechtigung/Spieler
Teilnahmeberechtigt sind maximal 10 Teams bestehend aus Studierenden, die aktuell an einer Hochschule
Schleswig-Holsteins eingeschrieben sind, und zusätzlich aus bis zu drei nicht-studentischen
Vereinsspielern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit einer gültigen Spielerlaubnis in einem
dem SHFV angehörigen Verein und einer schriftlichen Genehmigung dieses Vereins.
3. Meldegeld
Zur berechtigten Teilnahme am Turnier ist ein Meldegeld von 10 € zu entrichten, spätestens bis zum
Meldeschluss am 26.11. im Cybex-Fitnesscenter (Sportzentrum) einzuzahlen ist.
4. Anzahl der Spieler
Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Spielern, einschließlich Torhüter, von denen sich fünf (einschließlich
Torhüter) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen.
Der Mannschaftskader muss der Turnierleitung spätestens vor Turnierbeginn auf einer Mannschaftsliste
mitgeteilt und ggf. die nötigen Genehmigungen der Vereinsspieler vorgelegt werden.
5. Turniermodus
Je nach Mannschaftsmeldung wird in einer oder zwei Gruppen jeder gegen jeden gespielt. Bei zwei
Gruppen finden anschließend die Finalspiele mit den Halbfinals, dem Entscheidungsschießen oder
Spiel um Platz 3 und dem Finalspiel statt. Der Sieger eines Spiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden
erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften
nach den Spielen Punktgleichheit, entscheidet a) die Tordifferenz über die Platzierung. Ist auch diese
gleich, entscheiden b) die mehr erzielten Tore. Besteht auch dann noch Gleichheit, zählt c) das im
direkten Vergleich erzielte Ergebnis. Falls dann noch erforderlich, entscheidet d) ein Strafstoßschießen
(sh. Pkt.7).
Sollte ein Finalspiel unentschieden enden gibt es keine Verlängerung, sondern es findet ebenfalls
sofort im Anschluss ein Strafstoßschießen statt (siehe Punkt 7.).
6. Spieldauer
Die Spielzeit beträgt 1 x 14 Minuten feste Spielzeit pro Spiel. Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der
im Spielplan erstgenannten Mannschaft, die - von der Turnierleitung aus gesehen - von links nach
rechts spielt.
Jede Mannschaft kann pro Spiel eine Auszeit von 1 Minute beim Zeitnehmer beantragen.
Time-Out kann immer dann beantragt werden, wenn die eigene Mannschaft im Ballbesitz ist (kommt)
und der Ball aus dem Spiel ist.
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7. Platzentscheidung durch Strafstoßschießen
Die Mannschaften haben abwechselnd je fünf Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die den
ersten Torschuss ausführt, wird durch Los bestimmt. Nachschießen, gleichgültig, ob der Ball vom
Torhüter abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurückprallt, ist nicht erlaubt. Wenn
beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt
haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher
Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat.
8. Verwarnung und Feldverweis
Der Schiedsrichter kann einen Spieler verwarnen und in schweren Verstößen auf Dauer (Gelb/Rote
bzw. Rote Karte) des Spielfeldes verweisen. Bei einem Feldverweis auf Dauer, kann die betroffene
Mannschaft entweder nach Ablauf von 2 Minuten oder wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt
hat wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Bei mehreren Feldverweisen auf Dauer kann nur
jeweils ein Spieler nach Eintreten der vorgenannten Ereignisse bis zum Erreichen der zulässigen Anzahl
der Spieler ergänzt werden. Dies gilt allerdings nur für das Spielen in Unterzahl (nicht 4 gegen 4,
3 gegen 3).
Bei einer Gelb/Roten Karte ist der bestrafte Spieler automatisch für das nächste Turnierspiel gesperrt.
Bei einer Roten Karte entscheidet die Turnierleitung nach der Schwere des Vergehens über die Dauer
der Sperre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die Rechtsinstanz des zuständigen Mitgliedsverbandes.
9. Turnierleitung
Die Turnierleitung besteht aus mind. 2 Personen (Beauftragte des SHFV) und ist für die endgültigen
Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung
sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder
gegen Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung.
Die Turnierleitung ist mit 2 Personen beschlussfähig.
10. Schiedsrichter
Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch den SHFV. Jedes Spiel wird von 2 Schiedsrichtern
geleitet. Ein 3. Schiedsrichter führt Buch über die Regelverstöße, die kumuliert (ab 4.Foulspiel, wobei
nur direkte Freistöße zählen) zu einem 10m-Strafstoß führen.
11. Ausstattung der Mannschaften
Jede Mannschaft muss über einen Satz Trikots und Leibchen verfügen. Bei gleicher Spielkleidung hat
die im Spielplan erst genannte Mannschaft die Leibchen überzuziehen.
Die Trikots müssen eine Nummerierung aufweisen.
12. Ausrüstung der Spieler
Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder für einen
anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck).
Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose, Strümpfen
(Stutzen), Schienbeinschützern und Fußbekleidung. Alle Schuhtypen müssen mit hellen Sohlen aus
Gummi oder einem ähnlichen Material versehen sein.
13. Kostenregelung
Der SHFV und das Sportzentrum der Universität Flensburg tragen keine Kosten für die Anreise. Es
wird jeder Mannschaft eine Kiste mit Getränken (Wasser) gestellt, für jede weitere Verpflegung haben
die Mannschaften selbst zu sorgen.
14. Alkoholkonsum
Während des Turniers ist den am Turnier teilnehmenden Mannschaften / Spielern der Konsum von
Alkohol zu ihrer und der Sicherheit aller untersagt.
Stand: 28.10.2008
Montag, 19. Januar 2009 - 07:39 Uhr
fussballabzeichen
Sonderregeln SHFV-Futsal Allgemein: Für alle nicht aufgeführten Sonderregeln gelten die bekannten
Richtlinien für Fußballspiele in der Halle
Spielfeld: Handballspielfeld (ohne Bande)
Strafraum: 6-m-Kreis gem. Handballspiel
1. Strafstoßmarke: 6 m vom Tor entfernt
2. Strafstoßmarke: 10 m vom Tor entfernt
Tore: 3 X 2 m (Handballtore)
Ball: Speziell für Futsal entwickelter Ball mit besonderem
Sprungverhalten (springt weniger, erfordert ein schnelles
Flachpass-Spiel)
Spielleitung: Zwei Schiedsrichter übernehmen zusammen die Spielleitung Spieldauer: Die Spielzeit beträgt 1 X 14 Minuten ohne Seitenwechsel
Time-Out: Jeder Mannschaft steht pro Spiel eine Auszeit von je einer
Minute zu. Time-Out kann beim Kampfgericht vom
Trainer/Betreuer der Mannschaft angemeldet werden, wenn die
eigene Mannschaft im Ballbesitz ist (kommt) und der Ball aus
dem Spiel ist.
Freistöße: Es gibt direkte und indirekte Freistöße (entsprechend der
Feldregel!). Beim Anstoß und bei allen Spielfortsetzungen
müssen die Gegner mindestens 5m vom Ball entfernt sein.
Ein Freistoß muss innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden
(ab dem Zeitpunkt, wo der Ball im Besitz des ausführenden
Spielers und spielbar ist).
Fair Play/
kumuliertes Foulspiel: Ab dem 4. kumulierten Foulspiel (es zählen Fouls, die mit einem
direktem Freistoß geahndet wurden, 6m Strafstoß zählt mit)
erhält die gegnerische Mannschaft für jedes Foulspiel einen
10m-Strafstoß. Dies ist unabhängig davon, wo das Foulspiel
begangen wurde.
Tackling ist verboten (Hineingrätschen, Gleit-Tackling)
Ausnahme: Torwart im Strafraum zur Abwehr
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Sonderregeln SHFV-Futsal
Einkick / Eckstoß: Ball muss auf der Seitenlinie / dem Eckstoßpunkt ruhen und
wird in irgendeine Richtung ins Spiel zurückgeschossen. Gegner
halten Abstand von mindestens 5m.
Ein Einkick / Eckstoß muss innerhalb von 4 Sekunden
ausgeführt werden (ab dem Zeitpunkt, wo der Ball im Besitz des
ausführenden Spielers und spielbar ist).
Torabwurf: Durch Werfen, Rollen, Abstoß vom Torwart innerhalb des
(nach Ausball) Strafraumes. Torwart darf den Ball nicht ein zweites Mal
spielen, bevor ihn ein anderer Spieler berührt hat. Abwurf und
Abstöße über die Mittellinie sind gestattet.
Ein Torabwurf muss innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt
werden (ab dem Zeitpunkt, wo der Ball im Besitz des Torwarts
und spielbar ist).
Torwart: Er darf Torraum verlassen und am Spiel teilnehmen. Torwart
verursacht aber einen indirekten Freistoß für die gegnerische
Mannschaft, wenn er
a) den Ball von einem Mannschaftskollegen zugespielt erhält,
nachdem er ihn freigegeben (eigener Torabwurf, s.o.) hat, bevor
der Ball die Mittellinie überquert oder von einem Gegner
berührt oder gespielt wurde
b) den Ball mit seinen Händen berührt oder kontrolliert,
nachdem er ihn direkt nach einem Einkick von einem Mitspieler
erhalten hat.